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Änderungen der Verkehrsvorschriften für 2010

Gesetzliche Änderungen in 2010 für alle Autofahrer und Kfz Halter

Ab 2010 sind einige wichtige gesetzliche Änderungen für alle Autofahrer in Kraft getreten. Neu im Bußgeldkatalog ist u. a. der Tatbestand einen Pkw in Betrieb gesetzt zu haben, trotz erloschener Betriebserlaubnis, Bußgelder aus dem Ausland werden auch in Deutschland vollstreckt, Reform des Punktesystems, Verschärfung der Einfahrtverbote in den Umweltzonen und vieles mehr.

Die neuen Verkehrsvorschriften ab 2010

Hier finden Sie auf einem Blick die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für alle Autofahrer und Kfz Halter:

  • Ab 01. Januar 2010 gibt es eine Verschärfung der Umweltzonen. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette durch den Sperrbezirk fahren.
  • Die Abgasuntersuchungsplakette fällt ab 01. Januar 2010 weg, da die Abgasuntersuchung zukünftig Bestandteil der Hauptuntersuchung ist.
  • Eintreibung von nicht bezahlten Strafzettel aus dem Ausland. Bußgelder über 70 Euro werden aller Voraussicht nach im Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckt.
  • Je nach Land können davon bis zu zwei Jahre alte Urlaubsknöllchen betroffen sein.
  • Test einzelner Länder für Online Fahrzeugzulassungen.
  • Die Kennzeichenmitnahme nach einem Umzug wird erleichtert.
  • Für Ende 2010 ist die Reform des Punktesystems geplant.
  • Ebenfalls zum Jahresende kommen die freiwillige 2-stufige Fahrausbildung sowie das „Begleitete Fahren“ für 17-Jährige auf dem Prüfstand.
  • Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Höchstgeschwindigkeit der Reisemobile auf den Autobahnen. Wohnmobile mit einem Gewicht von 3,5 t und 7,5 t dürfen auch weiterhin 100km/h schnell fahren.
  • Für Österreich, Tschechien und die slowakische Republik werden die Mautgebühren teurer. Fahrzeuge über 3,5 t brauchen keine Vignetten mehr. Hier wird die Maut streckenabhängig berechnet. In Österreich wird für diese Fahrzeuge die Mautgebühr zusätzlich nach ihrem Schadstoffausstoß gestaffelt.
  • Wer zukünftig einen Pkw in Betrieb nimmt, für den keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden ist, muss in der Regel mit einem Bußgeld von 90 Euro rechnen. Handelt es sich um einen Bus oder LKW fallen 180 Euro bis 270 Euro Bußgeld an. Kfz Halter, die den Verkehrsverstoß zugelassen haben, müssen sogar mit einer Strafe in Höhe von 135 Euro rechnen.
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