Aktuelle Bußgeld News
 

Straßenverkehrordnung Seitenabstand

20 Oktober, 2009

Von Kehrfahrzeug Abstand halten

Beim Überholen eines Kehrfahrzeuges muss mindestens ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Dies ergibt sich aus § 5 Absatz IV Straßenverkehrordnung (StVO), wonach nur mit einem ausreichenden Seitenabstand überholt werden darf.

Wenn das Fahrzeug erkennbar gerade zur Straßenreinigung eingesetzt wird und das gelbe Warnblinklicht eingeschaltet ist, müssen andere Autofahrer mit plötzlichen Lenkbewegungen des Kehrautos rechnen. Kammergericht, Az.: 12 U 124/06 WEL

Die Experten von anwalt.de stehen Ihnen in
allen Rechtsgebieten mit fachkundiger
Rechtsberatung zur Verfügung.
Quelle: anwalt.de


zurück zu den News