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Bußgeld und Flensburger Punkte für unerlaubtes Telefonieren am Steuer

27 Oktober, 2009

Ist das telefonieren mit einem Headset bzw. Earset am Steuer unerlaubt?

Ein Headset bzw. Earset ist kein Handy, das bedeutet, liegt ein Mobiltelefon in der dafür vorgesehenen Vorrichtung in einem Fahrzeug und ist das Handy mit dem Autofahrer über eine Bluetooth-Verbindung mit dem Headset bzw. Earset verbunden, so handelt der Fahrer nicht rechtwidrig, wenn er das Headset bzw. Earset zur Verbesserung der Hörqualität über eine Spange am Ohr mit der Hand gegen das Ohr drückt.

Den Vorgang hatte ein Heilbronner Amtsrichter als unerlaubtes Telefonieren am Steuer eines Kraftfahrzeugs gewertet und den Autofahrer zu einem Bußgeld in Höhe von 40 € und einem Punkt in Flensburg verurteilt.
Das Oberlandesgericht in Stuttgart sprach den Fahrer jedoch frei, da es den Vorgang für eine unzulässige Erweiterung der Bußgeldnorm hielt. Aktenzeichen: 1 Ss 187/08
ub


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