Straßenverkehrsgefährdung - Volltrunken gegen einen Baum
11 März, 2010
Wer volltrunken gegen einen Baum rast, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Er muss sich vor dem Strafrichter wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verantworten und wird verurteilt.
Das ganz böse Erwachen kommt für ihn jedoch einige Wochen später. Er erhält von seiner Krankenkasse Post. Darin wird er aufgefordert, sich an den Kosten der Behandlung zu beteiligen: 2.000 Euro soll er zahlen (20 % der Gesamtkosten) und einen Teil des Krankengeldes zurückzahlen. Er legte Widerspruch ein und klagte gegen die Krankenkasse.
Der Richter gab der Krankenkasse Recht.
Anwalt.de
zurück zu den News