Ferienreiseverordnung - Samstagsfahrverbot und Sonntagsfahrverbot für LKW
02 Juli, 2010
Pünktlich zur Hauptreisezeit in Deutschland tritt am 1. Juli 2010 die Ferienreiseverordnung des Bundesverkehrsministeriums in Kraft. Bis zum 31.August 2010 dürfen Lkw über 7,5 Tonnen bzw. Lkw mit Anhängern an Samstagen zwischen 7 bis 20 Uhr die Hauptreisestrecken in Deutschland nicht befahren. Ausnahmen gibt es nur für:
bestimmte Transporte im kombinierten Verkehr und
zur Beförderung von frischen Lebensmitteln, wie Milch, Fleisch, Fisch, Obst
oder Gemüse.
Zudem gilt das Fahrverbot unverändert für Sonn- und Feiertage
zwischen 0 - 22 Uhr für das gesamte Straßennetz. Für das Lkw-Gewerbe
bestehen angesichts des dichten Straßennetzes in Deutschland hinreichende
Ausweichrouten.
Lkw-Fahrer erhalten zu dieser Maßnahme Merkblätter in ihrer Landessprache
(Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Polnisch, Tschechisch).
Das Sonntagsfahrverbot gilt unverändert weiter.
An Sonn- und Feiertagen gilt das Fahrverbot von
0.00 - 22.00 Uhr
für das gesamte Straßennetz
für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sowie
für alle Lastwagen ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichtes, die einen Anhänger mit sich führen.
Das Fahrverbot gilt allerdings nicht für reine Zugmaschinen oder Sattelzüge, die keine Ladung aufnehmen können und keinen Anhänger oder Anhänger mit sich führen.
www.bmvbs.bund.de
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