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Amtlich – Winterreifenpflicht in Deutschland

Änderung der StVO: Die Neuregelung der sogenannten Winterreifenpflicht in Deutschland wurde am 26.11.2010 vom Bundesrat beschlossen und tritt morgen, den 04. Dezember 2010, in Kraft. Hier die genaue Definition der neuen Winterreifenpflicht:

Jetzt ist es amtlich: Es gibt endlich eine präzisere Verordnung der Winterreifenpflicht in Deutschland. Nach dem Gesetz müssen ab morgen alle Fahrer bei Schneematsch, Glatteis, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufziehen, ansonsten droht ein Bußgeldbescheid.

Hier die genaue Definition der Winterreifenpflicht:
Ab sofort sind M+S-Reifen Pflicht.
Fahrzeug dürfen bei
Schneematsch,
Schneeglätte,
Glatteis,
Eis- oder Reifglätte
nur mit M+S Reifen unterwegs sein. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem
M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem
M+Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).

Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M3, M2, N3 und N2) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.

Das Gesetz schreibt außerdem ein Reifenprofil von mindestens 1,6 Millimeter vor. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir eine Profiltiefe von 4 Millimeter.

Einen festgelegten Zeitraum für die Winterreifenpflicht, beispielsweise von Oktober bis April, legt die StVO nach wie vor nicht fest.

Wer mit Sommerreifen auf vereisten oder verschneiten Straßen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 Euro an und damit ist auch ein Punkteeintrag im Verkehrszentralregister Flensburg verbunden. kfz-auskunft.de/ub


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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