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Kennen Sie Ihre Ansprüche bei einem Verkehrsunfall im Ausland?

Die Urlaubszeit ist zu Ende und nicht selten kommt es vor, dass man aufgrund eines Verkehrsunfalls im Ausland mit einem beschädigten Fahrzeug in die Heimat zurückkehrt. Insbesondere stellen sich dem Geschädigten für die Abwicklung folgende Fragen:

Welche Ansprüche kann ich geltend machen?
Wem gegenüber kann ich meine Ansprüche geltend machen?
Wie lange dauert eine Unfallabwicklung bei einem Auslandsschaden? Zunächst einmal kommt das Schadensersatzrecht des Landes zur Anwendung, in welchem sich der Unfall ereignete. Bei einem Verkehrsunfall in Italien beispielsweise kann nur italienisches Schadensersatzrecht angewendet werden. Jedes Land hat aber sein eigenes Schadensersatzrecht, welcher Umstand dazu führt, dass nicht alle Schadensersatzpositionen, die entstanden sind, auch tatsächlich ersetzt werden. Ausländisches Schadensersatzrecht weicht teilweise ganz erheblich vom deutschen Schadensersatzrecht ab. Insoweit sollten sich Geschädigte frühzeitig anwaltlichen Beistand einholen, um sich hinsichtlich ihrer jeweiligen Ansprüche eingehend beraten zu lassen. Die Schadenseratzansprüche bei einem Unfall im EU-Ausland können direkt beim ausländischen Versicherer geltend gemacht werden oder beim Regulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland. Die Abwicklung eines Auslandsschadens dauert meist mehrere Monate, da der ausländischen Versicherung eine Prüfungsfrist von mindestens 3 Monaten eingeräumt ist. „Bei einem Auslandsschaden sollten Geschädigte frühzeitig einen Anwalt ihres Vertrauens konsultieren, um ihre Ansprüche nach dem ausländischen Schadensersatzrecht vollständig durchsetzen zu können. Viele Geschädigte wenden sich viel zu spät an einen Verkehrsrechtsspezialisten“, so Rechtsanwalt Marcus Kaiser.
www.kaiser-und-kollegen.de


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