Sie sind hier:   Startseite / Was kosten Verkehrssünden – Hohe Bußgelder für Wiederholungstäter

Was kosten Verkehrssünden – Hohe Bußgelder für Wiederholungstäter

Bei bis zu zehn Kilometern pro Stunde zu viel auf dem Tacho in einem geschlossenen Wohngebiet droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit um mehr als 70 km/h

überschreitet, muss mit 680 Euro, vier Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Außerhalb geschlossener Ortschaften fallen die Bußgelder insgesamt etwas niedriger aus, Punktezahl und Fahrverbot sind jedoch meist identisch. „Wird man wiederholt mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt, können die Geldbußen deutlich höher sein“, so Rechtsanwalt Peter Scheffer. Überschreitet man in Frankreich die Geschwindigkeitsgrenze um mehr als 50 km/h, muss man beispielsweise eine Strafe bis 1.500 Euro, in Österreich gar bis 2.180 Euro einkalkulieren.
Die gesetzliche Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille. Wer mit mehr Promille am Steuer sitzt, muss 500 bis 1.500 Euro Bußgeld zahlen. Hinzu kommen vier Punkte sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Ab 1,1 Promille im Blut gilt ein Verkehrsteilnehmer als absolut fahruntauglich. Wer dennoch fährt, begeht eine Straftat und verliert seinen Führerschein für eine Zeit von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zusätzlich wird das Vergehen mit sieben Punkten sowie einer Geld- oder Haftstrafe geahndet. Fahrer, die jünger als 21 Jahre oder noch in der Probezeit sind, müssen die Null-Promille-Grenze beachten: Bei Verstoß sind 250 Euro zu zahlen, es gibt zwei Punkte in Flensburg sowie eine verlängerte Probezeit. Außerdem muss der Fahrer meist an einem Aufbauseminar teilnehmen. Rechtsanwalt Scheffer rät: „Zwar ist das Feierabend-Bier oder ein Glas Wein im Restaurant erlaubt, generell ist die Devise ‚Don’t drink and drive‘ jedoch zu beachten. Denn Alkohol am Steuer ist und bleibt gefährlich – insbesondere dann, wenn es zu einer kritischen Verkehrssituation kommt.“
Peter Scheffer gibt allen Autofahrern den Tipp, sich regelmäßig über die Verkehrsregeln und die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Im Fall der Fälle kann ein Verkehrsrechtsschutz hilfreich sein. Er sichert rechtliche Streitigkeiten rund um Auto und Straßenverkehr ab. Von der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG gibt es beispielsweise einen „Fahrer-Rechtsschutz“. Er ist die Versicherungslösung für alle, die beruflich oder privat oft mit Fahrzeugen unterwegs sind, aber kein eigenes Auto haben und dennoch im Verkehrsbereich versichert sein wollen. Die Police hilft, wenn zum Beispiel Bußgeldbescheide ins Haus flattern oder nach einem Unfall Schmerzensgeld eingeklagt werden soll. Unter www.roland-rechtsschutz.de gibt es alle weiteren Informationen. djd/Roland Rechtsschutz Versicherungs AG


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben