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Zur Hauptuntersuchung gehört künftig eine kurze Probefahrt

Käufer von Neuwagen müssen sich ab 1. Juli 2012 auf Änderungen bei der Hauptuntersuchung ihres Fahrzeugs einstellen. Für alle Kraftfahrzeuge, die nach diesem Datum erstmals zugelassen werden,

erfolgt die Überprüfung der elektronischen Sicherheitssysteme wie zum Beispiel ABS, Airbag, ESP oder ein Notbremsassistent über die elektronische Fahrzeugschnittstelle, erklärt der ADAC. Sie dienen zur Diagnose der Geräte anhand der Daten. Für die Analyse ist eine kurze Probefahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h notwendig.
Eine weitere Neuerung ist der Entfall der Rückdatierung. Auch wenn ein Fahrzeug zu spät zur Hauptuntersuchung kommt, wird die Prüfplakette nicht mehr auf das eigentliche Datum rückdatiert und die reale Zeit bis zur nächsten Prüfung somit verkürzt. Die neue Plakette ist vielmehr ab dem Zeitpunkt der Prüfung für die volle Laufzeit gültig. Zudem erhalten die Autobesitzer künftig einen genauen Prüfbericht, der sich bundesweit nach einem einheitlichen System richtet. In diesem Bericht werden die Mängel und deren Lage konkret aufgeführt. So weiß der Fahrzeughalter genau, was an seinem Fahrzeug wo repariert werden muss. Die Prüfingenieure sind dabei an einen Katalog gebunden, der insgesamt rund 3.800 Mängel auflistet.
Mit den Änderungen wird die HU an die Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik, Erfahrungswerte aus der Prüfpraxis und gesetzliche Vorgaben aus EU-Richtlinien angepasst. djd-dmd TÜV Rheinland


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