Aktuelle Bußgeld News
 

PKW vom leeren Taxistand abgeschleppt

21 März, 2007

N?rnberg (D-AH) - Ob ein rechtswidrig geparktes Fahrzeug m?glicherweise zu einer Verkehrsbehinderung werden kann und deshalb abzuschleppen ist - diese Entscheidung obliegt allein dem Polizeibeamten vor Ort. Wobei die Anforderungen an die Lage-Beurteilung durch den Uniformtr?ger dabei allerdings "nicht allzu hoch angesetzt" werden d?rften.

Zu diesem Schluss kam jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 24 ZB 06.2743) im Fall einer Autofahrerin, deren Pkw zu mittern?chtlicher Stunde von einem leeren Taxi-Stand entfernt werden sollte. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, eilte die Frau gerade noch hinzu, als ihr Wagen eben verladen wurde. Trotzdem wurde sie zur Zahlung der Ordnungsgeb?hr von 43 Euro sowie der Auslagen in H?he von 126,44 Euro verurteilt.

"Das Bundesverwaltungsgericht hat in ?hnlichen F?llen zwar zur Zur?ckhaltung gemahnt und betont, dass ein blo?er Versto? etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens nicht ohne weiteres eine Abschleppma?nahme rechtfertige", erkl?rt Rechtsanwalt J?rg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 f?r 1,99 Euro pro Minute).

Tats?chlich war noch mehr als ausreichend Platz f?r die Taxen, als der Polizist gegen 0.40 Uhr auf der n?chtlich freien Stra?e den Abschleppdienst kommen lie?. Seine lapidare Aussage vor Gericht: Er konnte ja nicht vorhersehen, ob in den n?chsten Stunden nur einzelne Wagen heranfahren w?rden oder einer ganzer Pulk. Wegen einer in der N?he schlie?enden Nacht-Disko sei er vielmehr davon ausgegangen, dass bald s?mtliche Taxi-Pl?tze ben?tigt werden und somit eine Behinderung zumindest denkbar w?re.
Quelle: Anwalt.de


zurück zu den News