Mit "frisiertem Leichtkraftrad" viel zu schnell
22 März, 2007
Mettmann (ots) - Am fr?hen Mittwochabend des 21.03.2007, in der
Zeit von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr, f?hrten Beamte des Verkehrsdienstes
der Kreispolizeibeh?rde Mettmann Geschwindigkeitskontrollen auf der
au?er?rtlichen Essener Stra?e (L 441) in Ratingen-Breitscheid durch.
Trotz widriger Wetterlage wurden auf dem zur Verhinderung schwerer
Unf?lle auf 70 km/h beschr?nkten Streckenabschnitt dennoch insgesamt
drei Fahrzeugf?hrer mit dem Lasermessger?t erfasst, die viel zu
schnell unterwegs waren. Die beiden Mercedes- und VW-Fahrer, die
beide mit einer vorwerfbaren, identischen Geschwindigkeit von 99 km/h
gemessen wurden, erwartet nach Anzeigenerstattung demn?chst ein
Bu?geldbescheid der Ordnungsbeh?rde.
Nicht ganz so glimpflich kommt ein 17-j?hriger Duisburger davon, der
mit einem schwarz-roten Leichtkraftrad der Marke Aprilia SF unterwegs
war. Dabei zeigte die Laserpistole der Polizei eine vorwerfbare
Geschwindigkeit des Motorrades von 109 km/h, als 39 km/h mehr als
erlaubt an. Doch neben dieser allgemeinen
Geschwindigkeits?berschreitung, die schon allein ein Bu?geld, Punkte
in Flensburg sowie ein Fahrverbot zur Folge gehabt h?tten, kam ein
erschwerender Umstand hinzu. Die gefahrene Aprilia ist als
Leichtkraftrad zugelassen und normalerweise auf eine bauartbedingt
H?chstgeschwindigkeit von 80 km/h gedrosselt. In seiner Befragung
r?umte der 17-j?hrige Beschuldigte ein, das Zweirad frisiert zu
haben, so dass es inzwischen sogar eine maximale Geschwindigkeit von
bis zu 140 km/h erreichen w?rde. Durch diese technischen
Ver?nderungen war aber nicht nur die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs
erloschen. Noch schwerwiegender kam hinzu, dass der Jugendliche f?r
das nun zulassungsrechtlich als Motorrad zu wertende Fahrzeug
nat?rlich nicht die erforderliche F?hrerscheinklasse besitzt. Beide
Tatvorw?rfe wurden in einer gesonderten Strafanzeige niedergelegt,
die Weiterfahrt untersagt und ein M?ngelbericht ausgeh?ndigt.
Noch mehr ?rger d?rfte dem jungen Motorradfahrer bei seiner
Heimkehr nach Duisburg bestimmt gewesen sein, wenn er dort seinem
Vater von seinen Taten beichten und diesem berichten musste, dass
auch den Papa eine Anzeige der Polizei erwartet, weil er als Halter
den Fahrzeugzustand des Leichtkraftrades zu verantworten und damit
au?erdem zumindest indirekt die Fahrt seines Sohnes ohne
erforderliche Fahrerlaubnis zugelassen hat.
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