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Unfälle Ladungssicherung – Ladungssicherheit gemäß StVO und Bußgelder

Immer mehr Unfälle aufgrund fehlender oder falscher Ladungssicherung. Ungesicherte Ladung im Auto kann etwa bei einer Vollbremsung zum lebensgefährlichen Geschoss werden, was an den ungeheuren

Fliehkräften (Masse x Beschleunigung) liegt, so der ACE. Ein 300 Gramm wiegendes Handy nimmt demnach bei einem Aufprall aus Tempo 50 Kilometer pro Stunde (km/h) ein Gewicht von 15 Kilogramm an, eine ungesicherte 40 Kilogramm schwere Möbelpackung beispielsweise würde sogar mit einem Gewicht von zwei Tonnen durch den Fahrgastraum geschleudert werden.
Wer sein Auto vorschriftswidrig belädt, riskiert ein Bußgeld zwischen 35 und 150 Euro sowie drei Punkte im Flensburger Zentralregister.
Hier finden Sie die ACE Tipps „Sicher Transportieren“:
1.Schwere Gegenstände nach unten – formschlüssig an der Rückbank. Das Schwerste „auf der Achse“.
2.Das Gewicht der Ladung immer gleich verteilen.
3.Freistehende schwere Ladung mit Zurrgurten festigen.
4.Auch wenn niemand auf der Rückbank sitzt: Gurte schließen
5.Bei einer Vollbremsung muss die Arretierung der Rückbank das Ladungsgewicht nicht alleine halten.
6.Im Kombi Sicherheitstrenngitter oder Netz einsetzen. Ohne Trennsystem nie höher als Oberkante Rückenlehne laden.
7.Warnweste, -dreieck und Erste-Hilfe-Kasten griffbereit halten
8.Reifendruck und Scheinwerfereinstellung anpassen.

Ladungssicherheit in der Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 22, Abs. 1
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
§ 23, Abs. 1
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind, und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Bußgelder (§315 b StGB)
Bei Verkehrskontrollen darf die Polizei Verwarnungs- oder Bußgelder zwischen 35 und 150 Euro verhängen und den Fahrer an der Weiterfahrt hindern, wenn die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist.
Es können bis zu drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. ace-online.de
Ein durch Beladungsfehler ausgelöster oder verschlimmerter Unfall mit Personenschäden kann als Straftat gewertet und mit Freiheits- und Geldstrafen geahndet werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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