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Bussgeld und Fahrverbot wegen defektem Tempomat

10 Mai, 2007

Bussgeld und Fahrverbot. Geschwindigkeitsselbstkontrolle trotz Tempomat. Der Fahrer eines Pkw ist trotz eingeschaltetem (defektem) Tempomats verpflichtet, die von ihm gefahrene Geschwindigkeit zu kontrollieren und so die Einhaltung von Beschr?nkungen der H?chstgeschwindigkeit zu gew?hrleisten und zu ?berpr?fen.

?berschreitet er mit seinem Fahrzeug die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung, kann gegen ihn ein Bu?geld gegebenenfalls kann es mit Fahrverbot.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 200/06


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