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Bremsmanöver: Auch Tierfreunde müssen zahlen

Das dürfte ein Schock für alle Tierfreunde unter den Autofahrern sein. Denn das Motto „Ich bremse auch für Tiere“ scheint im täglichen Straßenverkehr nicht allzu viel wert zu sein. Im verhandelten Fall

bremste eine Autofahrerin, um einen Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen zu verhindern. Das Bremsmanöver blieb dabei nicht ohne Folgen. Ein nachfolgendes Fahrzeug fuhr auf den Pkw auf. Das Urteil des Amtsgerichts München: Die Hauptschuld liege mit 75 Prozent bei dem auffahrenden Fahrer. Dennoch treffe auch den Vorausfahrenden mit 25 Prozent eine Mitschuld. Die Begründung: Ohne das Bremsen zu Gunsten des kleinen Eichhörnchens hätte sich der Unfall nicht ereignet. Nach Ansicht der Richter wäre der Unfall somit zu vermeiden gewesen, selbst wenn dies zulasten des niedlichen Nagers gegangen wäre. mid/shw


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