Aktuelle Bußgeld News
 

Abschleppkosten: Erst bezahlen dann Herausgabe des PKWs

07 Juni, 2007

Abschleppkosten zuerst bezahlen . Ein Abschleppunternehmer darf die Verwaltungsgeb?hren einer Polizei- oder Ordnungsbeh?rde einziehen.

Die Herausgabe der Fahrzeuge kann dann von der Bezahlung der Geb?hren sowie der f?r das Abschleppen entstandenen Kosten abh?ngig gemacht werden.

Landgericht Marburg, AZ.: 5 S 233/99


zurück zu den News