Auffahrunfall - Wer hat Schuld?
24 Juni, 2007
Nicht immer bekommt der Hintermann die ganze Schuld. Wer auf ein vor ihm fahrendes Auto auff?hrt, hat immer Schuld.
Dieses einst eherne ?Gesetz? gilt dank einsichtiger Richter schon seit einigen Jahren nicht mehr hundertprozentig, sodass man als ?Hintermann? nicht mehr ausschlie?lich f?r die teilweise haarstr?ubenden Fehler des Vorausfahrenden einstehen muss. An einer Mitschuld, unter anderem wegen der omin?sen Betriebsgefahr durch das eigene Auto, kommt man jedoch kaum herum.
Dass aber auch diese Regel nicht ohne Ausnahme ist, zeigt jetzt ein Urteilsspruch des Oberlandesgerichts Brandenburg. Das sprach n?mlich einen Personenwagen-Fahrer nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn von jeder Schuld frei. Im konkreten Fall war ein auf der rechten Spur fahrender Lkw ? dessen Fahrer offensichtlich nicht in den R?ckspiegel schaute ? auf die ?berholspur gewechselt, um nach einer immer mehr um sich greifenden Unsitte einem anderen Lkw die Auffahrt auf die Autobahn ohne Tempoverlust zu erm?glichen. Das tat der Brummi-Lenker aber so pl?tzlich, dass der Fahrer des Pkw keine Chance mehr hatte, erfolgreich zu reagieren.
Die ihm anfangs auferlegte Mitschuld an dem Crash wollte unser Mann nicht hinnehmen. So ging es vors Gericht - und sogar erfolgreich. Denn die OLG-Richter in Brandenburg stellten in ihrer Begr?ndung zu ihrem Freispruch deutlich klar, dass einen Verkehrsteilnehmer keinerlei Mitschuld treffe, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug ? wie in diesem Fall ? ohne verkehrsbedingten Grund wie aus heiterem Himmel auf die ?berholspur einer Autobahn wechsele. In diesem Fall die permanente Betriebsgefahr durch den Pkw als Mitursache f?r den Unfall heranzuziehen, sei v?llig ?berzogen. Die Schuld liege n?mlich allein bei dem Lkw-Fahrer, sodass die von einem Auto allgemein ausgehende Gefahr hier unerheblich und au?er Betracht zu lassen sei (OLG Brandenburg, Az.: 12 U 160/60).
(Entnommen aus der aktuellen Ausgabe des Branchen-Informationsdienstes PS-Automobilreport)
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