Bussgeld wegen Handy-Verstoss
25 Juni, 2007
Handy-Verstoss durch Telefonkartenmanipulation.
Ein Autofahrer, der während seien Autofahrt den Telefonhörer seines Autotelefons aufnimmt und dann die Telefonkarte hin und her schiebt, um das Autotelefon funktionsfähig zu machen, nutzt sein Autotelefon.
Ihm kann dafür ein Bußgeld auferlegt werden.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 25/07
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