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StVO – Nebelschlussleuchte einschalten

Ab wann ist die Nebelschlussleuchte einzuschalten? Der Gesetzgeber erlaubt laut StVO

bei Sichtweiten unter 50 Metern maximal 50 km/h.
Gerade im Herbst und Winter müssen sich Autofahrer vor allem morgens wieder auf Nebel einstellen. Meist sind neben schlechten Sichtverhältnissen zu hohe Geschwindigkeit und zu geringer Abstand zum Vordermann die Gründe, stellt der ADAC fest.

Die Geschwindigkeit muss den Sichtverhältnissen angepasst werden. Bei eingeschränkter Sicht gilt grundsätzlich: Fuß vom Gas, vorausschauend fahren und bremsbereit sein. Überholmanöver auf zweispurigen Landstraßen sind tabu. Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte identisch mit der gefahrenen Geschwindigkeit sein. Das heißt, bei Tempo 50 sollte man 50 Meter Abstand halten.

Der ADAC rät, im Herbst grundsätzlich auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Auf Fernlicht sollte verzichtet werden, es verschlechtert die Sicht noch weiter. Hilfreich sind dagegen Nebelscheinwerfer, die das Licht flach über die Straße streuen. Sie dürfen auch bei starkem Regen eingeschaltet.

Im Herbst und Winter reicht das Tagfahrlicht meist nicht aus, weil auch tagsüber schlechte Sicht herrscht und die Dämmerung früher einsetzt. Dann sollte der Fahrer auch bei Lichtautomatik das Abblendlicht einschalten. Zudem befinden sich die Tagfahrleuchten meist nur vorn, hinten bleibt das Auto unbeleuchtet.

Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber maximal 50 km/h. Erst dann dürfen Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Als Orientierung gelten die Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landstraßen und Autobahnen im 50-Meter-Abstand stehen. Wenn die Sicht besser wird müssen die Nebelschlussleuchten wieder ausgeschaltet werden. ampnet/nic


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