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Verkehrsgerichtstag: Aufzeichnungen von Dashcams

Der Verkehrsgerichtstag befasst sich diesmal mit Dashcams und der MPU. Ergebnisse und Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags bleiben zwar für den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die aktuelle Gesetzgebung ein.

Beim 54. Verkehrsgerichtstag in Goslar (27. bis 29. Januar 2016) diskutieren die Experten des Arbeitskreises VI über die Zulässigkeit der Aufzeichnungen von Dashcams als Beweismittel und befassen sich zudem mit den datenschutzrechtlichen Problemen, die durch die dauerhafte Erfassung des Verkehrsgeschehens entstehen. Ein weiteres zentrales Thema in Goslar ist die Frage, ob nach Trunkenheitsfahrten bereits ab 1,1 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis notwendig ist oder wie bisher erst ab einem Grenzwert von 1,6 Promille.

Die Diskussion darüber führt der Arbeitskreis II; sie dürfte vor allem für Rechtsanwälte, Psychologen und Fahrerlaubnisbehörden interessant sein. Das Problem dabei:
Manche Gerichte orientieren sich bereits am niedrigeren Grenzwert, andere halten an der 1,6-Promille-Grenze fest, was nach der Ansicht des ADAC zu Rechtsunsicherheit, Ungleichbehandlungen und Vorbereitungsschwierigkeiten der Alkoholsünder führt. Zudem tauschen sich die Experten darüber aus, ob Wegfahrsperren – sogenannte Alkohol-Interlocks – als milderes Mittel zur Fahreignungsprüfung in Betracht kommen.

Beim 54. Verkehrsgerichtstag treffen sich rund 2.000 Juristen und Fachleute aus Ministerien, Behörden und Verbänden, um verkehrs- und versicherungsrechtliche Probleme zu diskutieren. Ergebnisse und Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags bleiben zwar für den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die aktuelle Gesetzgebung ein. ampnet/nic


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