Sie sind hier:   Startseite / Unfallschaden: Schmerzensgeld für zu rutschige Straße

Unfallschaden: Schmerzensgeld für zu rutschige Straße

Ein Bundesland haftet für einen Unfallschaden wegen eines abgenutzten rutschigen Straßen-

belags. So urteilte das Landgericht Detmold (Az. 9 O 86/15) und sprach einem gestürzten Motorradfahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, fuhr eine Gruppe Motorradfahrer auf einer regennassen Landstraße. Als die Gruppe aus einem kleinen Ort hinausfuhr, verlor ein Fahrer ohne ersichtlichen Grund die Kontrolle über sein Gefährt und stürzte. Er selbst verletzte sich aufgrund der relativ geringen Geschwindigkeit von ca. 40 km/h nur leicht, sein Motorrad hingegen erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Gestürzte machte den Straßenzustand für den Unfall verantwortlich: Durch den schlechten Fahrbahnbelag sei es hier gerade bei Nässe unzumutbar glatt gewesen. Er verlangte daraufhin vom Bundesland Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das weigerte sich jedoch und der Fall ging vor Gericht.

Das Landgericht Detmold gab dem Motorradfahrer recht. Das Land müsse und könne zwar keine absolute Sicherheit gewährleisten. Doch bereits 2008 wurde bei einer Zustandserhebung mangelnder Griff des Straßenbelags festgestellt. Zwar müsse sich auch jeder Verkehrsteilnehmer selbst den Straßengegebenheiten anpassen, um Unfälle zu vermeiden. „Doch kommt es dabei auf den Einzelfall an. Hier hat das Land seine Pflichten versäumt“, erklärt Rechtsanwältin Jacqueline Teutloff (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Die Landesverwaltung hätte also genug Zeit gehabt, zu reagieren. Das Gericht sprach dem Mann daher ca. 5400 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Nürnberg D-AH/fk, www.deutsche-anwaltshotline.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben