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Tiere im Auto StVO: Bußgeld, Punkte …

Tier im Auto müssen gemäß StVO richtig gesichert werden, ansonsten droht Bußgeld, Punkte und sogar Probleme mit der Kfz Versicherung:

Tierhalter sollten ihre Vierbeiner im Auto richtig sichern. Andernfalls können diese zu gefährlichen Geschossen werden, warnt der ADAC. Ein 20 Kilogramm schwerer Hund entwickelt bei einem Aufprall mit 50 km/h eine Aufschlagswucht von mehr als einer halben Tonne. Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO sieht Tiere als Ladung an. Demzufolge ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs nicht durch Ladung oder Tiere beeinträchtigt wird. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld bis zu 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Überdies kann er im Falle eines Unfalls Probleme mit der Kfz-Versicherung bekommen.

Autofahrer sollten für ihren Vierbeiner immer geeignete Sicherungssysteme verwenden. Allerdings gibt es diesbezüglich keine speziellen Vorschriften. Es ist ratsam, Transportboxen zu verwenden und sie im Kofferraum unterzubringen. Größere Boxen gehören direkt hinter die Rücksitzlehne, am besten quer zur Fahrtrichtung. Sie sollten mit einem stabilen Laderaumgitter zusätzlich gesichert werden. Zudem ist es ratsam zusätzlich die Sicherheitsgurte zu schließen, auch wenn niemand auf dem Rücksitz Platz nimmt. Das erhöht die Stabilität. Reicht der Platz im Kofferraum nicht aus, können kleinere Boxen auch im Fußraum hinter den Vordersitzen verstaut werden. Transportboxen bieten den Vorteil, dass das Tier den Fahrer nicht stören kann. Allerdings muss es sich erst an die Unterkunft gewöhnen.

Spezielle Sicherheitsgurte, die den Hund auf der Rücksitzbank sichern, sollten ein stabiles Geschirr und eine zweifache Sicherung haben, empfiehlt der ADAC. Einzelne Fixierleinen erlauben dem Tier zu viel Bewegungsspielraum. Dabei kann es nicht nur den Fahrer stören, sondern bei Bremsmanövern und Unfällen durch das Fahrzeug geschleudert werden


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