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Schlaglochschaden: Müssen Behörden zahlen?

Bei einem Schlagloch-Vorfall kommen oft die Autobesitzer nicht mit dem Schrecken davon, sondern müssen teure Schäden an der Bereifung oder der Radaufhängung beseitigen lassen. Dann stellen viele Betroffene die Frage, wer für den Schaden aufkommt? Eins vorweg:

Niemand sollte sich große Hoffnung auf Geld vom Staat oder der zuständigen Kommune machen.

Schlaglöcher können entstehen, wenn das Wasser, das bei altem Asphalt oder schlecht ausgebesserten Straßenschäden unter die Fahrbahndecke eindringt, im Winter gefriert. Dieses Wasser dehnt sich bei Frost aus und drückt den Asphalt nach oben. Mit den wieder steigenden Temperaturen im Frühjahr taut das Eis und hinterlässt Wasserlachen unter der Fahrbahndecke. Wenn über diesen aufgeweichten Untergrund Autos fahren, drückt deren Gewicht die Fahrbahndecke ein, sie reißt auf und schon gibt es ein weiteres Schlagloch.

Obwohl die zuständigen Behörden immer versichern, alles ihnen Mögliche gegen solche Frostschäden zu unternehmen, kommen doch vielen Autofahrern die Straßen im Frühling wie ein Emmentaler Käse vor: Loch reiht sich an Loch. Da ist es schnell passiert, dass man ein Schlagloch übersieht und mit den Reifen hineingerät. Daraus können im ungünstigsten Fall teure Schäden am Fahrzeug resultieren – angefangen von zerstörten Reifen und ramponierten Felgen über Beschädigungen der Stoßdämpfer, der Spurstange, der Querlenker bis hin zu angeschlagenen Achsen und derangierten Fahrwerken.

Kommen die schlaglochbedingten Reparaturrechnungen, werfen viele Autobesitzer die Frage auf, ob sie denn für diese Schäden aufkommen müssen oder nicht stattdessen die zuständigen Kommunen, Kreise bzw. Länder. Denn ihnen obliegt es per Gesetz, die öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in verkehrssicherem Zustand zu halten. Dazu gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile. Darin werden die Kosten für Schäden durch Schlaglöcher zum Teil den staatlichen Verantwortlichen angelastet, zum anderen Teil nehmen die Richter die betroffenen Autofahrer in die Pflicht.
Begründung:
Laut Straßenverkehrsordnung haben Verkehrsteilnehmer ihre Fahrgeschwindigkeit den gegebenen Witterungs-, Straßen- und Verkehrsbedingungen anzupassen. Und das bedeutet letztlich, dass Autofahrer im Frühjahr mit Straßenschäden zu rechnen und entsprechend vorsichtig zu fahren haben.

Fein raus sind bei einem Schlaglochschaden wiederum diejenigen, deren Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Sie können sich zur Begleichung der Reparaturkosten vertrauensvoll an ihre Versicherung wenden. Doch auch für sie gilt die Empfehlung, bei einer Beschädigung des Fahrzeugs durch Straßenschäden die jeweiligen Umstände, die zu den Beschädigungen führten, möglichst genau zu dokumentieren – am besten auch mit Fotos und Zeugen. Das erleichtert die Schadensabwicklung mit dem Versicherer und verbessert die Aussichten in einem möglichen Rechtsstreit mit Behörden. ampnet/gi


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