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DVR bekräftigt Forderung nach klarer Null-Promille-Grenze

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat seine Forderung nach einer Null-Promille-Grenze am

Steuer bekräftigt.

DVR-Umfrage zu einem strikten Alkoholverbot am Steuer aus dem Jahr 2010.

„Es geht um die klare Regel: wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht“, sagte Hauptgeschäftsführer Christian Kellner zum Auftakt der „Aktionswoche Alkohol 2017“ der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS).

Alkohol am Steuer sei nach wie vor eine Hauptursache für Verkehrsunfälle. 2015 seien 256 Menschen durch Unfälle ums Leben gekommen, bei denen mindestens ein Beteiligter unter Alkoholeinfluss stand. „Auch wenn die Zahl der alkoholbedingten Unfälle insgesamt rückläufig ist, sie sind besonders folgenschwer: 7,4 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten sind 2015 aufgrund eines Alkoholunfalls ums Leben gekommen, das ist fast jeder 14. Unfalltote“, betonte Kellner.

Der DVR plädiert seit Jahren für ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Mit der Umsetzung eines Alkoholverbotes bestehe die Chance, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten deutlich zu senken. In einer vom DVR in Auftrag gegebenen Befragung sprachen sich 59 Prozent für ein absolutes Alkoholverbot aus.

Alkoholunfälle werden meist am Wochenende und nachts verursacht. Während nur 7,8 Prozent aller Unfälle mit Personenschäden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gezählt wurden, passiert fast die Hälfte der Alkoholunfälle (43 Prozent) in diesem Zeitraum. Von den 23 839 Unfällen mit Personenschaden, die sich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ereigneten, war nach Angaben des Verkehrssicherheitsrates bei rund jedem vierten Alkohol im Spiel. Dabei fallen Frauen deutlich seltener durch Alkohol am Steuer auf als Männer. Ihr Anteil an den alkoholbedingten Unfällen liegt bei lediglich 14,8 Prozent.

Die Gefahrenschwelle beginnt bereits bei 0,2 bis 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK). Der Gesetzgeber hat den Gefahrengrenzwert für die relative Fahruntüchtigkeit auf 0,5 Promille festgelegt. Bei diesem Wert ist das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, bereits doppelt so hoch wie in nüchternem Zustand, so der DVR. Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit liebt bei 1,1 Promille, das Unfallrisiko ist nach Experteneinschätzung hier zehnmal so hoch.

Auffällig ist laut DVR, dass die alkoholisierten Unfallbeteiligten meist einen sehr hohen Promillewert aufweisen: Von insgesamt 13 361 Beteiligten im Jahr 2015 wiesen demnach drei Viertel einen Wert höher als 1,1 auf, knapp 46 Prozent lagen sogar über 1,6 Promille und mussten ihre Fahreignung mittels einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unter Beweis stellen.

Insgesamt führten die derzeit im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankerten unterschiedlichen Grenzwerte zu einer gewissen Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmern, beklagt der DVR. Durch ein absolutes Alkoholverbot könne hier Klarheit geschaffen werden, die auch richtiges Verhalten fördern würde. Je klarer Regeln seien, desto eindeutiger sei die Einhaltung der Vorschriften.

Neben der Forderung nach einem Alkoholverbot setzt sich der DVR auch für so genannte „Alko-Interlocks“ ein. Der Einsatz dieser Wegfahrsperren im Fall von Trunkenheit könnte in Zukunft vor allem den Alkoholauffälligen langfristige Fahrverbote verkürzen, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind. Wichtig seien in diesem Zusammenhang aber auch zusätzlich verpflichtende Reha-Gespräche, denn die Erfahrungen anderer Länder zeigten, dass ohne eine solche begleitende Maßnahme viele Betroffene ziemlich schnell wieder rückfällig werden, so DVR-Geschäftsführer Christian Kellner. ampnet/jri


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