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Mit Kopfhörer oder Ohrstöpsel im Straßenverkehr

Viele junge Radfahrer tragen Kopfhörer oder Ohrstöpsel und können so nur sehr eingeschränkt das Verkehrsgeschehen

wahrnehmen. Das hat der ADAC bei einer groß angelegten Aktion in mehreren deutschen Städten herausgefunden. Von mehr als 7300 beobachteten Schülern und Studenten ließen sich knapp 700 über Kopfhörer beschallen. Damit verhindert fast jeder zehnte junge Radfahrer, dass relevante Verkehrsgeräusche vollständig zu ihm durchdringen. Verkehrssituationen können so schwerer eingeschätzt, angemessene Reaktionen verzögert oder gar verhindert werden.

Von den Radfahrern waren fast 160 mit ihrem Smartphone beschäftigt. Diese Zahl zeigt auch, dass viele junge Menschen die Gefahr durch Ablenkung eklatant unterschätzen. Gerade weil Radfahrer im Gegensatz zu Autofahrern ungeschützt sind, sind vorausschauendes Fahren und Aufmerksamkeit besonders wichtig. Radfahrer benötigen die volle Konzentration für den Straßenverkehr und müssen jederzeit bremsen können. Beide Hände müssen am Lenker sein, um jederzeit auf Hindernisse reagieren zu können.

Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, dass der § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung StVO die Beeinträchtigung des Gehörs, etwa durch laute Musik, verbietet. Wer von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Kommt es aufgrund der lauten Musik und der verzögerten Reaktion zu einem Unfall, muss der Radfahrer für die Folgen mithaften. Strafbar kann sich ein Radfahrer dann machen, wenn es durch die musikalische Beschallung zu einem Unfall kommt, bei dem sich ein anderer verletzt. ampnet/nic


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