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Bussgeld f?r Teilnahme mit nicht geeignete Reifen im Stra?enverkehr

01 Oktober, 2006

Kommentar: Zu fr?h gefreut!
Nie wieder quer stehende Lastwagen auf verschneiter Autobahn, nie wieder auf Sommerschlappen den Verkehr gef?hrdende Personenwagen. Was waren wir zufrieden, als im Mai dieses Jahres die Stra?enverkehrsordnung (StVO) um den Hinweis erg?nzt wurde, jedermann m?sse nun mit geeigneten Reifen am Stra?enverkehr teilnehmen. Andernfalls droht ein Bu?geld von 20 Euro und - bei einer Verkehrsbehinderung durch die ungeeignete Bereifung - sogar von 40 Euro. Das haben viele allzu gern als eine Winterreifenpflicht ausgelegt.

Doch die haben sich zu fr?h gefreut; denn mit jedem Tag, der uns den Winter n?her bringt, t?rmt sich ein h?herer Berg an unbeantworteten Fragen auf. Hier nur eine kleine Auswahl: Was sind geeignete Reifen? -Im Winter ja wohl die Winterreifen. Was ist ein Winterreifen, wenn es doch auch Sommerreifen mit dem M+S-Symbol gibt? Was ist mit den ausl?ndischen Personenwagen oder Nutzfahrzeugen im Transitverkehr durch Deutschland? Sollen die an der Grenze umr?sten? Was ist mit Motorr?dern, Fahrr?dern und Kinderwagen?

Sie alle sind Verkehrsteilnehmer in Deutschland und haben sich an die StVO zu halten. Damit sind sie nun gezwungen, f?r geeignete Bereifung zu sorgen. Womit das Fragespiel von vorn beginnt. Was sind im Winter geeignete Reifen? Die Experten von Continental haben f?r sich hilfsweise zwei Kriterien aufgestellt: Im Winter geeignete Reifen sind Winterreifen, die an der Seite das M+S-Zeichen, auf jeden Fall aber das Schneeflocke- Symbol tragen und mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufweisen.

Das Schneeflocke-Symbol wird in den USA vergeben. Dort m?ssen Winterreifen gegen einen Referenz-Sommerreifen beweisen, dass sie im Winter tats?chlich besser sind. In Ermangelung einer eigenen Definition haben sich die europ?ischen Hersteller diesem Verfahren angeschlossen. Aber es gibt keine Instanz, die verhindern k?nnte, dass auch ungeeignete Reifen ohne die USA-Pr?fung mit der Schneeflocke gekennzeichnet werden, jedenfalls nicht in Europa.

Weil es keine Definition und ausgerechnet in Deutschland und im ebenfalls regelungsw?tigen Europa keine Norm f?r Winterreifen gibt, wird sich im kommenden Winter nur h?chst selten ein Polizeibeamter trauen, wegen ungeeigneter Bereifung ein Bu?geld zu verh?ngen. Denn ein Prozess w?re bei dieser unklaren Lage kaum zu vermeiden. So tr?gt die Novelle der StVO nicht zur Verkehrssicherheit, sondern zur Verunsicherung bei den Autofahrern und bei denen bei, die sie kontrollieren sollen. Nur gut, dass die Personenwagenfahrer in Deutschland so klug sind und in ihrer Mehrzahl in den n?chsten Wochen auf Winterreifen umr?sten werden. Dennoch werden uns die anderen auf ihren Sommerschlappen oder die quer stehenden Lastwagen wohl auch im kommenden Winter nicht erspart bleiben. (ar/Sm)

(Entnommen aus der aktuellen Ausgabe des Branchen-Informationsdienstes PS-Automobilreport)

Quelle: www.auto-reporter.net


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