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Kein kleines Nummernschild f?r Harley-Davidson

06 September, 2007

Der Halter eines Motorrades der Marke Harley-Davidson mit einer zul?ssigen H?chstgeschwindigkeit von 151 km/h hat keinen Anspruch auf die Anbringung eines verkleinerten Kennzeichens an seinem Fahrzeug.

Nach den stra?enverkehrsrechtlichen Vorschriften sind verkleinerte Kennzeichen ausnahmsweise nur an Motorr?dern mit einer H?chstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h zul?ssig. An schnelleren Fahrzeugen m?ssen grunds?tzlich die vorschriftsm??igen gr??eren Kennzeichen angebracht werden. Dies dient der Lesbarkeit der Schilder und damit der Verkehrssicherheit. Da diese Voraussetzungen beim Kl?ger nicht vorlagen, wurde seine Klage abgewiesen. Der Motorradhalter muss daher sein Fahrzeug so umbauen, dass das gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugschild angebracht werden kann. Technisch ist dies m?glich und auch zumutbar. jlp

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Az.: 7 A 10754/06.OVG


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