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Fahrradunfall - Aufsichtspflicht beim 4-j?hrigen Kind

23 September, 2007

Kommt das Kind vom Gehweg ab und besch?digt es mit seinem Kinderrad ein parkendes Fahrzug, so liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor.

(jlp). F?hrt ein Kind im Alter von vier Jahren mit seinem Kinderrad auf dem Gehweg einer Stra?e, an der auch Fahrzeuge parken, so ist die aufsichtspflichtige Person verpflichtet, sich in unmittelbarer N?he zum Kind aufzuhalten, um ein sofortiges Eingreifen gegebenenfalls zu gew?hrleisten. Kommt das Kind vom Gehweg ab und besch?digt es mit seinem Kinderrad ein parkendes Fahrzug, so liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor, wenn sich das Kind aus der unmittelbaren N?he zur Aufsichtsperson entfernt hatte und deshalb der Unfall durch ein sofortiges Eingreifen nicht verhindert werden konnte.

Amtsgericht M?nchen, Az.: 332 C 27974/05


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