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Wildkaskoschäden

30 Oktober, 2007

Die Bedingungen einer Kfz-Kaskoversicherung sehen für Wildkaskoschäden regelmäßig vor, dass ein Wildschaden, der über 300 Euro liegt, regelmäßig vom Versicherungsnehmer bei der Polizei anzuzeigen ist.

Besser die Polizei informieren. Dies kann ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse nur dahingehend verstehen, dass sich diese Anzeigepflicht auf den Kaskoschaden am versicherten Fahrzeug und nicht auf etwaige Fremdschäden (Wild, Straßenbäume, Leitplanken etc.) bezieht. Ist also der Fahrzeugschaden höher als 300 Euro einzuschätzen, muss der Versicherungsnehmer die Polizei vom Schadenunfall informieren, wenn er seinen Kaskoversicherungsschutz nicht verlieren will.jlp
Kammergericht Berlin, Az.: 6 U 62/06


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