Mit Tempo 200 auf der Autobahn
13 November, 2007
Wer durch eine an sich erlaubte Geschwindigkeit von 200 km/h einen Verkehrsunfall auf der Autobahn mitverursacht, hat allein wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges einen hohen Mithaftungsanteil zu tragen.
Diese Mithaftungsquote kann bis zu fünfzig Prozent betragen, wenn dem Unfallgegner ein Verschulden an diesem Unfall ebenfalls nicht nachzuweisen ist. jlp
So entschied das Oberlandesgericht in Koblenz, Az.: 12 U 1181/05
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