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Verkehrsregeln auf Privatparkplätze

15 November, 2007

Auf Parkplätzen, die dem ruhenden und nicht dem fließenden Verkehr dienen, finden die Regeln über die Vorfahrt im Straßenverkehr nur eingeschränkte Anwendung.

Verkehrsregeln auf dem Privatparkplatz. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und der gegenseitigen Verständigung ist hier im erhöhten Maße zu beachten. Auch wenn die auf einem Parkplatz angelegten Fahrspuren eindeutig Straßencharakter haben, darf der von rechts Kommende nicht ohne weiteres darauf vertrauen, dass ihm der Vorrang eingeräumt wird. Zudem muss auf Parkplätzen, auf denen stets mit ein- und ausparkenden bzw. rangierenden Fahrzeugen zu rechnen ist, besonders aufmerksam und immer bremsbereit mit angemessener Geschwindigkeit gefahren werden, die regelmäßig nicht mehr als 10 km/h betragen darf. jlp Amtsgericht München, Az.: 343 C 28802/06

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