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Unfallschaden - Kosten bei Schadenregulierung

07 Januar, 2008

Nach einem Unfall hat der Geschädigte viele Wege zu bestreiten, um den Unfallschaden ersetzt zu bekommen. Hierzu gehören beispielsweise Telefonkosten, Fahrtkosten oder Porto.

Die Kostenpauschale bei der Schadenregulierung - Wer trägt die Kosten?
Damit der Geschädigte nicht jeden einzelnen, angegebenen Cent nachweisen muss, billigt ihm die Rechtsprechung eine Kostenpauschale zu. Das Amtsgericht Starnberg hat nun diese Kostenpauschale auf 30 Euro festgesetzt und hält es für angemessen, wenn die Versicherung auch diese Kostenpauschale bezahlt.jlp

Entscheidung vom Amtsgericht Starnberg, Az.: 2 C 2213/06


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