Geschwindigkeitsüberschreitung
14 Januar, 2008
Milde für einen ortsfremden Fahrzeugführer.
Übersieht ein Ortsfremder, der auf einer gut ausgebauten vierspurigen Straße fährt, das für die Geschwindigkeit begrenzende Ortseingangsschild, weil er aufgrund der örtlichen Bebauung den Eindruck hat, er befände sich noch außerorts, dann liegt - falls keine Anhaltspunkte für grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit vorliegen - ein Augenblicksversagen vor, das ein Absehen vom Regelfahrverbot rechtfertigt.jlp
So entschied das Oberlandesgericht Dresden, Az.: Ss (OWi) 353/05
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