Verkehrs?bliche Sorgfaltspflicht
16 Oktober, 2006
Gut zu wissen: Tipps f?r den Alltag /
Mit einem Fu? auf der Bremse / Auf dem Parkplatz und im Parkhaus gilt nicht automatisch rechts vor links Die Zeit dr?ngt - der Parkplatz ist voll: Michael M?ller f?hrt suchend durch die Reihen. Pl?tzlich sieht er von links ein Auto kommen.
Schnell tritt er auf die Bremse, leider nicht schnell genug. Schon haben sich die Kotfl?gel der beiden Autos ineinander verkeilt. Als Michel M?ller aussteigt, ist er sich sicher: Ihn trifft keine Schuld!
Irrtum: So einfach ist es nicht. Warum? Die HUK-COBURG erl?utert
die Rechtslage. Laut Stra?enverkehrsordnung hat der von rechts
Kommende nat?rlich Vorfahrt, doch darauf allein darf man sich nicht
verlassen. Die Rechtsprechung besagt, dass jeder auf Parkpl?tzen und
in Parkh?usern langsam fahren, jederzeit bremsbereit sein und
sorgf?ltig auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer achten muss.
Selbst wenn im Eingangsbereich ein Schild auf die
Stra?enverkehrsordnung hinweist, entbindet das Parkplatzsuchende
nicht von der beschriebenen verkehrs?blichen Sorgfaltspflicht. Laut
der aktuellen Rechtsprechung steht eine Mitschuld immer im Raum, auch
wenn einem die Vorfahrt genommen wurde.
Die Bremsspur bringt es an den Tag: Michael M?ller hat gegen die
Sorgfaltspflicht versto?en. Er ist eindeutig zu schnell gefahren. Die
gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung wird also nur einen Teil
seines Schadens bezahlen, und ohne Vollkasko-Versicherung muss er den
Rest aus der eigenen Tasche bezahlen.
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