Radfahrer k?nnen auch den F?hrerschein verlieren
15 September, 2006
Nicht nur Autofahrer k?nnen F?hrerschein verlieren
Auch das Fahrrad sollte nach Alkoholgenuss stehen gelassen werden. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im ?ffentlichen Stra?enverkehr f?hrt, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Das hei?t in aller Regel: Geldbu?e von 250 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. ?hnliches gilt f?r Radfahrer, die betrunken erwischt werden. Sind Sie bei 1,7 Promille absolut fahrunsicher, k?nnen auch sie den F?hrerschein verlieren, wenn die F?hrerscheinbeh?rde wegen der hohen Alkoholisierung auf eine Ungeeignetheit zum F?hren von Kraftfahrzeugen schlie?t.
Vorsichtig sollte man beim Feiern laut ADAC mit so genannten Promillekillern sein. Wer glaubt, sich durch Schweinshaxe oder Hendl eine Grundlage f?r seinen Biergenuss schaffen zu k?nnen, irrt. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verz?gern. Tee und Kaffee machen nicht n?chtern, sondern wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr k?nnen sie ?belkeit und Durchfall ausl?sen.
Am Morgen danach ist man h?ufig noch nicht wieder fahrt?chtig. Der K?rper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Wer einen Unfall verursacht oder auff?llig f?hrt, wird bereits ab 0,3 Promille Restalkohol mit mindestens sechs Monaten F?hrerscheinentzug und sieben Punkten in Flensburg belangt.
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