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Sturz im Bus

06 Mai, 2008

Schaden- und Schmerzensgeldklage - Wer haftet bei einer Vollbremsung?

Jeder Busfahrgast ist verpflichtet, sich im Bus stets festen Halt zu verschaffen. Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht München die Schaden- und Schmerzensgeldklage einer Rentnerin ab, die auf Grund einer Busvollbremsung gegen eine Glasscheibe prallte und sich hierbei eine starke Gesichtsprellung zuzog. Nach Auffassung des Richters war die Rentnerin nicht der Verpflichtung nachgekommen, sich jederzeit abstützen zu können, obwohl im dichten Straßenverkehr stets mit plötzlichen Abbremsmanövern zu rechnen ist. jlp

So entschied das Amtsgericht München, Az.: 345 C 11858/07


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