Fahrverbote
05 Juni, 2008
Gerichtsurteil - Ausnahmen vom Fahrverbot
Will ein Richter einem Verkehrssünder ein Fahrverbot auferlegen, so hat dieser zu prüfen, ob nicht von der Möglichkeit einer Beschränkung des Fahrverbots auf bestimmte Fahrzeugarten Gebrauch zu machen ist. Ist unter diesen Voraussetzungen der Betroffene bei der Berufsfeuerwehr beschäftigt, so kann es zulässig sein, die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr von einem Fahrverbot auszunehmen. Um unverhältnismäßige berufliche Nachteile für den Betroffenen zu vermeiden, sind jedenfalls solche Beschränkungsmöglichkeiten wohlwollend zu prüfen. jlp
So entschied das Oberlandesgericht OLG D, Az.: IV - 2 Ss (OWi) 118/07 - (OWi) 50/07 III
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