Unerlaubte Handynutzung
02 August, 2008
Unerlaubte Handynutzung - Was sind die Konsequenz?
Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Auto- oder Mobiltelefons scheidet aus, wenn der Betroffene gar kein Mobiltelefon oder den Hörer eines Autotelefons, sondern ein anderes Gerät aufnimmt oder hält, wobei es gleichgültig ist, ob mit der Aufnahme des anderen Geräts, etwa einer Freisprecheinrichtung, letztlich gerade die funktionsspezifische Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons bewirkt werden soll oder tatsächlich realisiert wird. Nach dem möglichen Wortsinn der Norm verbietet sich auch eine Auslegung dahin, die Freisprecheinrichtung lediglich als (unselbstständigen) Funktionsteil des Auto- oder Mobiltelefons aufzufassen.jlp
So entschied das Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 744/07
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