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Vorfahrtverletzung

03 August, 2008

Gerichtsurteil - Vorfahrtverletzung

Schlaganfall nach Verkehrsunfall der Tochter.

Wer durch eine Vorfahrtverletzung den Sturz einer Motorradfahrerin verursacht, ist haftungsrechtlich nicht dafür verantwortlich, dass deren unter Bluthochdruck leidender Vater sich darüber aufregt und einen Schlaganfall erleidet. Schäden, die bei einem durchschnittlich Empfindenden eine entsprechende Erschütterung normalerweise nicht herrufen, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und sind nicht ersatzfähig. Eine Überempfindlichkeit geht hier nicht zu Lasten des Schädigers. jlp

So entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 1 U 538/05


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