Vorfahrtverletzung
03 August, 2008
Gerichtsurteil - Vorfahrtverletzung
Schlaganfall nach Verkehrsunfall der Tochter.
Wer durch eine Vorfahrtverletzung den Sturz einer Motorradfahrerin verursacht, ist haftungsrechtlich nicht dafür verantwortlich, dass deren unter Bluthochdruck leidender Vater sich darüber aufregt und einen Schlaganfall erleidet. Schäden, die bei einem durchschnittlich Empfindenden eine entsprechende Erschütterung normalerweise nicht herrufen, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und sind nicht ersatzfähig. Eine Überempfindlichkeit geht hier nicht zu Lasten des Schädigers. jlp
So entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 1 U 538/05
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