Drängeln auch im Stadtverkehr strafbar
14 August, 2008
Dichtes Auffahren auf der Autobahn, Drängeln, Einsatz von Lichthupe und Hupe - das ist nicht nur unangenehm für den Vordermann, sondern auch gefährlich.
Immerhin ist die Reaktion der Beteiligten oft unvorhersehbar. Nach Informationen des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) in München beurteilen Gerichte solches Verhalten unter bestimmten Voraussetzungen allerdings auch innerhalb geschlossener Ortschaften als Nötigung. Die Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und in besonderen Fällen sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), der sogenannte Idiotentest.
Natürlich seien für den Straftatbestand der Nötigung die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, betont der Autoclub. So müsse nach einer höchstrichterlichen Entscheidung das verkehrswidrige Verhalten eine gewisse Intensität und Dauer beinhalten. In einem konkreten Fall sei beispielsweise ein Autofahrer innerorts über mehr als 300 Metern mit rund 50 km/h dicht aufgefahren. Außerdem habe er Hupe und Lichthupe eingesetzt, um den Vordermann zu veranlassen, schneller zu fahren oder die Fahrbahn freizugeben. Die Richter hätten dies als Nötigung beurteilt.ddp
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