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Grob fahrlässig - Kaskoversicherung

18 August, 2008

Wer zahlt bei kurzer Unaufmerksamkeit des Fahrzeugführers?

Kurze Unaufmerksamkeit kann entschuldbar sein.

Ein Pkw Kaskoversicherungsnehmer, der auf der Landstraße nach Durchfahren einer Linkskurve auf gerader Strecke nach rechts von der Fahrbahn abkommt und sein Fahrzeug auch durch Gegenlenken nicht mehr abfangen kann, sodass er gegen einen Straßenbaum prallt, muss nicht in jedem Fall grob fahrlässig gehandelt haben.

Kurze Unaufmerksamkeit des Fahrzeugführers, nämlich einen Blick auf den Beifahrersitz, ob dort die abgelegte Geldbörse liegt, können entschuldbar sein. Dies führt dann dazu, dass die Kaskoversicherung, trotz dubiosen Unfallverlaufs, den Fahrzeugschaden zu ersetzen hat.

jlp-Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 134/06

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