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Haftung - Mit Tempo 200 auf der Autobahn

01 September, 2008

Verkehrsunfall auf der Autobahn mit erlaubter Geschwindigkeit von 200 km/h - wer haftet?

Wer durch eine an sich erlaubte Geschwindigkeit von 200 km/h einen Verkehrsunfall auf der Autobahn mitverursacht, hat allein wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges einen hohen Mithaftungsanteil zu tragen. Diese Mithaftungsquote kann bis zu fünfzig Prozent betragen, wenn dem Unfallgegner ein Verschulden an diesem Unfall ebenfalls nicht nachzuweisen ist. jlp

So entschied das Oberlandesgericht Koblenz


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