Überholmanöver - Überholen ohne Sicht
16 September, 2008
Wer überholt, ohne die Verkehrslage hinreichend zu beachten, trägt einen Teil seines eigenen Schadens selbst.
Überholmanöver ohne Sicht
Bei der Suche nach einem freien Parkplatz kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Motorradfahrer und einem Auto, als der Pkw-Fahrer plötzlich ein Wendemanöver auf der Straße einleitete, um sich den Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu sichern. Die hinter dem Autofahrer stehende Haftpflichtversicherung sah in dem Verhalten des Motorradfahrers ein erhebliches Verschulden, da dieser vor der Kollision stark beschleunigte und mehrere Autos überholte. Das Gericht wertete das Mitverschulden des Motorradfahrers mit 25 Prozent ein, obwohl der Unfall eigentlich auf das Verhalten des Autofahrers zurückzuführen war. Der Motorradfahrer hat nämlich sein Überholmanöver durchgeführt, ohne die Verkehrslage ausreichend sehen zu können. jlp
So entschied das Amtsgericht München, Az.: 345 C 27884/05
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