Aktuelle Bußgeld News
 

Keine Pflicht für Fahrradhelm

26 September, 2008

Eine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht nicht.

Einen 10-jährigen Jungen, der auf einem privaten Garagenhof auf seinem BMX-Rad fährt und bei der Kollision mit einem Kraftfahrzeug verletzt wird, trifft kein Mitverschulden, wenn er zu diesem Zeitpunkt keinen Schutzhelm getragen hat. Eine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht nicht. Zudem ist nicht einzusehen, warum ein Bürger sich verkehrsrichtiger verhalten müsse, als die amtlichen Stellen dies vorgeben. jlp

So entschied das Oberlandesgericht in Düsseldorf, Az.: 1 U 9/06


zurück zu den News