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Tiergefahr - Schadenersatz

17 November, 2008

Hund kennt keine Verkehrsregeln.

Bei einem angeleinten Hund, der auf dem Gehweg ausgeführt wird und sich plötzlich von der Leine losreißt, verwirklicht sich die so genannte Tiergefahr. Springt der Hund in einer solchen Situation auf die Fahrbahn, so ist der Hundehalter dem Pkw-Halter zum Schadenersatz verpflichtet, wenn dieser dem Hund nach links ausweicht und hierbei mit einem anderen Pkw kollidiert. Denn der Fahrzeugführer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleinter Hund plötzlich und unvermittelt auf die Fahrbahn läuft. jlp

So entschied das Landgericht Coburg, Az.: 22 O 283/07


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