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EU-Führerschein Recht

19 November, 2008

Keine guten Zeiten für die, die einen EU Führerschein in einem EU Mitgliedsland erworben haben weil Ihre deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Die Verwaltungsgerichte in Deutschland folgen zwar der Ansicht, der gegenseitigen Anerkennung von EU-Führerscheinen aus dem Nachbarland. Doch es gibt auch Ausnahmen: Hat jemand keine Wohnsitzanmeldung im Führerschein ausstellendem Land vorgenommen und somit einen deutschen Wohnort in der EU-Fahrerlaubnis eingetragen, so darf die deutsche Behörde die Nutzung der Fahrerlaubnis auf bundesdeutschen Straßen untersagen.

Viele Falsch-Informationen zum Führerscheintourismus sind nach wie vor in den Medien zu finden und der Erwerb eines EU Führerschein wird oftmals mit einer Straftat gleichgesetzt. Mittlerweile hat das OLG (Oberlandesgericht) München betont, das der Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis strafrechtlich nicht vorgeworfen werden darf., erläutert Norbert Sohrweide.
www.europa-fahrerlaubnis.com


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