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Haftung bei Auffahrunfall

01 Dezember, 2008

Für ein Eichhörnchen abgebremst

Wer auf einer Schnellstraße vor einem Eichhörnchen bremst, haftet dem Auffahrenden zu 25 Prozent.

Der Auffahrende selbst, der den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, trägt eine Unfallschuld von 75 Prozent. jlp




Amtsgericht Nürnberg, Az.: 13 C 4238/05


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