H?nde weg vom Fahrradlenker
16 September, 2006
Alkohol im Stra?enverkehr
ADAC: Nicht nur Autofahrer k?nnen F?hrerschein verlieren
Wer jetzt auf dem M?nchner Oktoberfest oder dem Cannstatter Wasen unbeschwert mitfeiern will, sollte laut ADAC Auto und Fahrrad stehen lassen. Wen die Polizei zur Alkholkontrolle bittet, der muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im ?ffentlichen Stra?enverkehr f?hrt, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Das hei?t in aller Regel: Geldbu?e von 250 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg.
Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahrunt?chtig. Auch ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Stra?enverkehr liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungst?tern sogar Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird f?r mindestens sechs Monate entzogen.
?hnliches gilt f?r Radfahrer, die betrunken erwischt werden. Sie sind bei 1,7 Promille absolut fahrunsicher. Auch sie k?nnen den F?hrerschein verlieren, wenn die F?hrerscheinbeh?rde wegen der hohen Alkoholisierung auf eine Ungeeignetheit zum F?hren von Kraftfahrzeugen schlie?t.
Vorsichtig sollte man beim Feiern laut ADAC mit sogenannten Promillekillern sein. Wer glaubt, sich durch Schweinshaxe oder Hendl eine Grundlage f?r seinen Biergenuss schaffen zu k?nnen, irrt. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verz?gern. Tee und Kaffee machen nicht n?chtern, sondern wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr k?nnen sie ?belkeit und Durchfall ausl?sen.
Am Morgen nach einem bierseligen Wiesn- oder Wasnbesuch ist man h?ufig noch nicht wieder fahrt?chtig. Der K?rper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Wer einen Unfall verursacht oder auff?llig f?hrt, wird bereits ab 0,3 Promille Restalkohol mit mindestens sechs Monaten F?hrerscheinentzug und sieben Punkten in Flensburg belangt. Deswegen: nach durchzechter Nacht immer ?ffentliche Verkehrsmittel benutzen.
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