Mülltonnen und Unfallflucht
24 Dezember, 2008
Auch das ist Unfallflucht - Beim Herumschieben der Mülltonne ein Fahrzeug beschädigt
Das Vorbeischieben von auf Rollen beweglichen Mülltonnen an parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum, damit sie später zum Müllfahrzeug gebracht werden können, steht nach der natürlichen Verkehrsauffassung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen und stellt somit ein Geschehen "im Straßenverkehr" dar. Dies bedeutet, dass sich derjenige, der Mülltonnen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, der Unfallflucht schuldig machen kann, wenn er beim Herumschieben der Mülltonnen Fahrzeuge beschädigt und anschließend den "Unfallort" verlässt, ohne den Geschädigten ausfindig zu machen. jlp
Landgericht Berlin, Az.: 526 Qs 162/06
zurück zu den News