Anklage - Beleidigung eines Polizeibeamten
07 Januar, 2009
Äußerung: "Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang". Ist diese Aussage bereits eine Beleidigung?
Bezeichnung eines Polizeibeamten als Oberförster
"Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang".
Auf Grund dieser Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten klagte die Staatsanwaltschaft Berlin einen Passanten wegen Beleidigung an.
Das Amtsgericht wertete diese Aussage aber nicht als Beleidigung. Eine Beleidigung liegt nur dann vor, wenn es sich um eine ernstliche Herabwürdigung, nicht aber um eine flapsige, spöttische Bemerkung handelt. Oberförster aber war und ist die Dienstbezeichnung für einen nützlichen, dem Gemeinwohl dienenden Beruf. Auch aus der sprachlichen Nähe zum "Oberlehrer" kann sich für den verständigen Dritten in der Position des Polizeibeamten keine Verletzung seines Ehrgefühls ergeben. jlp
So entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Az.: [412 Ds] 2JuJs 186-08 [74/08]
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