Tiefgarageneinfahrt
05 März, 2009
Versicherungsfall - Nachmessen ist besser
Wird das versicherte Kraftfahrzeug beschädigt, weil der Versicherungsnehmer mit auf dem Dachgepäckträger stehenden Fahrrädern, die sich dort regelmäßig befinden, eine Tiefgarageneinfahrt mit einer zu geringen Durchfahrtshöhe passieren wollte, hat der den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. jlp
So entschied das Amtsgericht Potsdam, Az.: 34 C 58/07
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